Patientenratgeber
Für den Aufenthalt sollten Sie nur die nötigsten Sachen ins Krankenhaus mitnehmen.
Vermeiden Sie auch wertvolle Gegenstände oder größere Mengen Bargeld mitzubringen.
Wichtige persönliche Dokumente
- Versichertenkarte und Personalausweis
- Verordnung von Krankenhausbehandlungen
- Aktueller Medikamentenplan Ihres Hausarztes
- Gesundheitspässe (Impfpass, Röntgenpass, etc.)
- Befunde vorheriger Behandlungen und Krankenhausaufenthalte
- Teilnahmebescheinigungen an Gesundheitsprogrammen
Wichtige persönliche Gegenstände
- Adressen und Telefonnummern Ihrer Angehörigen
- Hygieneartikel und Körperpflege (Kamm, Waschzeug, Zahnputzzeug)
- Gehhilfen, Hörgeräte, Brillen, Stützstrümpfe
- Kleidung, Bademantel, festes Schuhwerk, Trainingsanzug,Schlafanzug
- Eventuell Sportbekleidung
- Lesestoff, Schreibutensilien
- Etwas Bargeld für Erwerb einer Telefonkarte oder Internettickets
Eine Checkliste zum Drucken oder speichern finden Sie hier.
Im Rahmen der nuklearmedizinischen Therapie werden größere Mengen an Radioaktivität eingesetzt. Dadurch erfordert der Strahlenschutz u. a. bestimmte organisatorische Maßnahmen, die unsere Klinik von anderen unterscheidet. Unseren Patienten dürfen wir daher nicht gestatten, Besuch zu empfangen.
Häufig gestellte Fragen
Ja, da eine nuklearmedizinische Untersuchung nur auf Veranlassung einer Überweisung ausgeführt werden kann.
Ein aktueller Überweisungsschein, die Chipkarte, eventuell vorhandene Befunde und Voraufnahmen.
Als MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) des Carl-Thiem-Klinikums können neben den stationären Patienten alle gesetzlich oder privat versicherten Patienten in unserer Klinik behandelt werden.
Dies ist individuell verschieden. Sofern spezielle Medikamente vor der Untersuchung abgesetzt werden müssen, wird Ihnen dies bei der Terminvergabe gesagt.
In jedem Fall bringen Sie bitte eine Liste Ihrer aktuellen Medikamente mit.
Bei Untersuchungen des Herzens und des Magen-Darm-Traktes muss der Patient nüchtern sein, für alle weiteren nuklearmedizinischen Untersuchungen ist dies nicht erforderlich.
Die Strahlenbelastung ist gering. Sie ist häufig geringer als die von vergleichbaren Röntgenuntersuchungen. Die Höhe der benötigten Radioaktivität wird zuvor genau festgelegt. Die verabreichten Substanzen werden sehr gut vertragen. Allergische Reaktionen sind nicht bekannt.
Bis zu zwei Stunden nach Untersuchungsende sollte ein enger körperlicher Kontakt zu Schwangeren und Kleinkindern vermieden werden. Gegenüber anderen Personen sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen notwendig. Es kann ohne Beeinträchtigung am Straßenverkehr teilgenommen werden. Eine Krankschreibung ist nicht notwendig.
Nein. Eine Schwangerschaft sollte vor der Durchführung der Szintigrafie ausgeschlossen werden. Ultraschalluntersuchungen und Laborkontrollen sind möglich. Während der Stillzeit muss zur Durchführung der Untersuchung eine spezielle Vorbereitung erfolgen.
Ja. Kinder erhalten eine entsprechend niedriger dosierte Radioaktivität.