Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Carl-Thiem-Klinikum
- Drei-Schichtsystem in der Pflege: zahlreiche individuelle Regelungen und Unterstützung bei Wiedereinstieg in das Berufsleben nach dem Erziehungsurlaub z.B.
- Kinderbetreuung
- Verkürzte Arbeitszeitmodelle
- Flexible Arbeitszeit-Modelle (nach Kindergartenöffnungszeiten ausgerichtet)
- Kooperation mit Kindertagesstätte „Freundschaft“
- Öffnungszeit der Kita 14 Stunden/je Montag bis Freitag
- Reservierung von Kita-Plätzen für Mitarbeiter des CTK
- Finanzierung einer Personalstelle für verlängerte Öffnungszeiten
- Unterstützung mit Sachspenden
- Intensivierung der Kooperation vorgesehen (z.Zt. laufende Verhandlungen)
- Fragebogen zur Bedarfserhebung Betriebskindergarten
- Pflege älterer Familienangehöriger
- Einzelfallentscheidungen, individuelle Regelungen
- Regelung durch Pflegezeitgesetz (in Kraft getreten am 01.07.2008)
- Möglichkeit der Freistellung für 10 Arbeitstage in einer akut aufgetretenen Pflegesituation
- Pflegezeitanspruch (Anspruch auf vollständige oder teilweise Befreiung zur Pflegeeines nahen Angehörigen ab Pflegestufe I
- Pflegezeit für max. sechs Monate
- Anspruch der Pflegezeit gegenüber Arbeitgebern (> 15 Beschäftigte)
- Ankündigungspflicht bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Pflegezeit
- Sonderkündigungsschutz
- Unterstützung und Beratung durch Sozialarbeiter unseres Hauses
(Informationen: Dr. med. Eva Erler)