Das Sozialpädiatrische Zentrum Cottbus arbeitet auf der Grundlage einer Institutsermächtigung entsprechend § 119 SGB V auf Überweisung von niedergelassenen (Kinder-) Ärzten. Unsere Aufgabe ist eine überregionale ambulante ärztlich geleitete interdisziplinäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 – 18 Jahren mit drohenden oder manifesten Entwicklungsstörungen, Behinderungen und neurologischen Erkrankungen zu gewährleisten, wenn diese wegen Art, Schwere und Dauer der Störung nicht bei anderen geeigneten Ärzten, Frühförderstellen u. a. möglich ist.
Sie beinhaltet:
- eine möglichst frühzeitige und umfassende interdisziplinäre Diagnostik
- die Einleitung von Therapie, Förderung und sozialen Hilfsmaßnahmen möglichst wohnortnah
- die Durchführung spezieller Therapiemaßnahmen sowie
- Anleitung, Beratung und Stützung der Familie u. a. Bezugspersonen in unserem Zentrum
Indikationen für eine Überweisung ins SPZ:
- Entwicklungsstörungen nach erhöhter perinataler Belastung, entzündlichen ZNS-Erkrankungen, Schädel-Hirn-Traumata und Hirntumoren
- motorischen Störungen einschließlich Muskelerkrankungen und Cerebralparesen
- Sprachentwicklungs- und Kommunikationsstörungen
- genetisch bedingten Erkrankungen und Fehlbildungssyndromen
- Epilepsien
- Störungen des Lern- und Leistungsvermögens
- Störungen des Sozialverhaltens und anderen Verhaltensauffälligkeiten, emotionalen Störungen und psychosomatischen Erkrankungen
- Mehrfachbehinderungen, oft unter Einfluss von Störungen der Sinnesfunktionen
- Teilleistungsstörungen
- Konzentrations- und Belastbarkeitsstörungen
- tiefgreifenden Entwicklungsstörungen, wie autistische Syndrome